Online testen und kostenlos bestellen
Nachfolgend können Sie prüfen, ob in Ihrer Baumaßnahme der Einsatz von Recyclingbaustoffen möglich ist. Voraussetzung ist, dass die Baustelle außerhalb von Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten sowie hydrogeologisch sensitiven Gebieten liegt. Falls sich die Maßnahme innerhalb eines Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebietes WSG IIIA/HSG III oder WSG IIIB/HSG IV befindet, ist der Einsatz zwar möglich, sollte aber im Einzelfall genau geprüft werden.
Legende
- zulässig
- nicht zulässig
- eingeschränkt zulässig
- bautechnisch nicht relevant
Die Klassifizierungsscheibe zeigt die resultierenden Anwendungsgebiete von Recyclingbaustoffen nach Abgleich von Umweltvorschriften (LAGA M20 bzw. Gemeinsame Runderlasse NRW) und bautechnischen Vorgaben des FGSV-Regelwerks.
Aus Umweltsicht werden Stoffqualitäten unterschieden, welche die Verwertungsmöglichkeiten beeinflussen. LAGA M20 definiert die Zuordnungswerte Z1.1, Z1.2 und Z2. Die Gem. RdErl. NRW unterscheiden die Stoffklassen RCL I und RCL II. Z-1- und RCL-I-Qualitäten sind die besten Qualitäten.
Geltungsbereich der Klassifizierungsscheibe:
- Baumaßnahmen außerhalb von Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten sowie hydrogeologisch sensitiven Gebieten
- Mindestabstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasser von 1 m
- erhöhter Mindestabstand zum Grundwasser von 2 m für Z1.2 nach LAGA M20
- private Bauvorhaben erfordern eine wasserrechtliche Erlaubnis
Der Einsatz in Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebieten WSG IIIA/HSG III und WSG IIIB/HSG IV ist zwar zulässig, aber stark eingeschränkt und deshalb gesondert zu prüfen.