Überblick der Anwendungsgebiete
In der nachfolgenden Übersicht sind die Anwendungsgebiete von Recyclingbaustoffen nach Abgleich von Umweltvorschriften (LAGA M20 bzw. Gemeinsame Runderlasse NRW) und bautechnischen Vorgaben des FGSV-Regelwerks farblich dargestellt. Aus Umweltsicht werden Stoffqualitäten unterschieden, die die Verwertungsmöglichkeiten beeinflussen. LAGA M20 definiert die Zuordnungswerte Z1.1, Z1.2 und Z2. Die Gem.Rd.Erl. NRW unterscheiden die Stoffklassen RCL I und RCL II. Z-1- und RCL-I-Qualitäten sind die besten Qualitäten.
Folgende Voraussetzungen müssen für den Geltungsbereich der dargestellten Tabelle erfüllt sein:
- Baumaßnahmen außerhalb von Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten sowie hydrogeologisch sensitiven Gebieten
- Mindestabstand zwischen Planum und höchstem zu erwartenden Grundwasserstand von 1 m
- erhöhter Mindestabstand zwischen Planum und höchstem zu erwartenden Grundwasserstand von 2 m für Z1.2
- private Bauvorhaben erfordern eine wasserwirtschaftliche Erlaubnis
Eine Verwertung von RC-Baustoffen innerhalb der Schutzzonen WSG IIIA/HSG III und WSG IIIB/HSG IV ist zwar generell möglich, sie wird aber hier nicht dargestellt, da die Möglichkeiten in diesem Fall eingeschränkt sind. Falls Ihre Baumaßnahme innerhalb dieser Art von Wasserschutzgebiet liegt, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir eine Einzelfallbetrachtung vornehmen können.

Resultierende Anwendungsgebiete von RC-Baustoffen in Abhängigkeit von der Stoffklasse nach Abgleich ökologischer und bautechnischer Vorgaben: Angaben für Bundesländer mit Gültigkeit der LAGA M20 bzw. für Nordrhein-Westfalen