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Die Eingrenzung und getrennte Erfassung von Materialien wie klassischem Bauschutt und Straßenaufbruch auf der Baustelle ist wichtiger Bestandteil für die Herstellung guter Recyclingbaustoffe. Altlasten unterliegen speziellen Regeln, so dass das Eintragen von schadstoffbelasteten Stoffen in die Recyclingkette und in Recyclinganlagen vermieden wird. Aber auch für reguläre Abbruchmaßnahmen mit den entsprechenden Arten von Bauschutt ist der recyclinggerechte Rückbau der ökologisch und ökonomisch sinnvolle Weg.
Gute Bauschuttaufbereitung ist wichtiger Bestandteil bei der Herstellung von Recyclingbaustoffen (RC-Baustoffen). Noch größeren Einfluss auf die Qualität haben jedoch Art und mengenmäßige Zusammensetzung der unterschiedlichen Eingangsmaterialien. Ein ausgeklügeltes System stellt konstante Voraussetzungen für die Produktion sicher. Dies beginnt bei der Bauschuttentsorgung durch kontrollierten Abbruch und reicht weiter über den Transport des Bauschutts zur Recyclinganlage, Sichtung und Kontrolle an der Waage sowie getrennte Lagerung bis zur Aufbereitung und Herstellung der entsprechenden Gesteinskörnungen.
Die Kontrolle an unseren Standorten beginnt bei der Annahme des Bauschutts. Bei der Anlieferung wird das mineralische Material an der Waage vor dem Abkippen einer ersten Prüfung unterzogen. Dazu gehört eine Datenerfassung (wie z. B. Herkunft des Materials, Vorhandensein entsprechender chemischer Analysen), eine Sicht- und Geruchskontrolle oder bei Straßenaufbruch mit entsprechendem Verdacht eine Kontrolle auf Teerbestandteile.
Dadurch können wir die Aussortierung schadstoffbelasteter Rückbaustoffe und eine gezielte Vorsortierung entsprechend dem späteren, möglichst hochwertigen Verwendungszweck sicherstellen. Eine separate Lagerung unterschiedlicher Arten von Bauschutt verhindert mögliche Schwankungen der stofflichen Zusammensetzung bei der Aufbereitung und Herstellung der einzelnen Baustoffe/Gesteinskörnungen.
Wie auch für Primärbaustoffe wird die bautechnische Eignung von REMEXIT Recyclingbaustoffen im Rahmen der Güteüberwachung nachgewiesen. Im Unterschied zu den natürlichen Baustoffen wird für Ersatzbaustoffe wie REMEXIT zusätzlich eine stoffliche und wasserwirtschaftliche Prüfung vorgenommen. Daraufhin kann die Einordnung in die entsprechenden Materialklassen RC-1, RC-2 und RC-3 nach Ersatzbaustoffverordnung erfolgen.
Der Eignungsnachweis sowie die Prüfungen der regelmäßigen Fremdüberwachung von Ersatzbaustoffen dürfen ausschließlich von anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden, so wie es auch in der Ersatzbaustoffverordnung definiert ist. Ergänzt wird das Güteüberwachungssystem durch die Vorgaben für eine regelmäßige werkseigene Produktionskontrolle.
REMEXIT unterliegt als Recyclingbaustoff einer entsprechenden Qualitätskontrolle und wird ausschließlich von REMEX und ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften produziert und geliefert.
Die Nachweise der Konformität unserer Recyclingbaustoffe mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) finden Sie auf MEB Qualität