Umweltvorgaben für Recyclingbaustoffe: Ersatzbaustoffverordnung

Mit ihrem Inkrafttreten am 1. August löst die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) die bisherigen Länderregelungen für die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe ab. Was bis dahin beispielsweise in der LAGA M20 oder in den Erlassen NRW geregelt war, gilt ab diesem Stichtag nicht mehr. Es sind dann bundesweit die Vorgaben der EBV einzuhalten. Im Zuge der Umstellung auf das neue Regelwerk haben wir die sämtliche Informationen das neue Regelwerk betreffend auf einer eigenen Webseite zusammengefasst, um die Umstellung für Anwender so einfach wie möglich zu gestalten. Das Leitmedium hat den Namen MEB Services und ist hier erreichbar. meb-services.de