Umweltvorschriften für Ersatzbaustoffe
Bis das bundeseinheitliche Regelwerk in Form der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Teil der Mantelverordnung (MantelV) am 1. August 2023 in Kraft tritt, gelten weiterhin länderspezifische Vorgaben für Ersatzbaustoffe. Hinsichtlich der Verwertungsmöglichkeiten mineralischer Abfälle beziehen sich die meisten Bundesländer auf die Mitteilung LAGA M20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall von 1997 bzw. 2003. Es gibt aber auch Bundesländer mit eigenen Regelungen, z. B. hat Nordrhein-Westfalen für den Einsatz und die Güteüberwachung mit einer Reihe von Erlassen eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen.
Die Vorgaben für Ersatzbaustoffe, die zukünftig nach Ersatzbaustoffverordnung einzuhalten sind, finden Sie in der 7. Auflage unseres Handbuchs. zur Bestellung